HundDurchführung des Wesenstestests und der Gehorsamsprüfung
 
Der Wesenstest wird in drei Stufen durchgeführt:

  • Zunächst suche ich Sie zu Hause auf. Hier lerne ich den Hund in seiner häuslichen Umgebung kennen und bespreche mit dem Besitzer die Formalitäten und Personalien. Weiterhin füllen wir gemeinsam einen Fragebogen aus.
  • In einem weiteren Termin wird dann der eigentliche Test durchgeführt, der sich derart gestalten soll, dass er eigentlich einen Spaziergang an einem verabredeten, dem Hund unbekannten Ort, darstellt. Hier werden "einige Dinge" passieren, auf die Ihr Hund reagiert und ich ihn dabei beobachte und begutachte. Ihr Hund wird keinen Parcours durchlaufen, es wird wie ein ganz normaler Spaziergang sein.
  • Anschließend teile ich Ihnen dann das Ergebnis des Wesenstestes mit und werde es Ihnen selbstverständlich auch in schriftlicher Form ausfertigen.

 

Ablauf Wesenstest in Verbindung mit den Behörden

 

Sie haben einen Hund nach §18 HundeG für Freistellungen ab dem 1.4.2006, § 2 Abs. 3 HundeV für Freistellungen vor dem 1.4.2006!

Hierzu gehören

Bullmastiff

Dogo Argentino

Bordeauxdogge

Fila Brasileiro

Kangal

Kaukasischer Owtscharka

Mastiff

Mastin Espanol

Mastina Napoletano

Rottweiler und

Tosa Inu.

Von diesen Hunden wird angenommen, dass sie aggressiv sind.

Einen aggressiven Hund dürfen Sie aber nicht halten.

Und diese Hunde kosten auch mehr Steuern.

Also müssen Sie einen Wesenstest machen, um nachzuweisen, dass der Hund nicht aggressiv ist.

Dazu kommen Sie zu mir.

Ist der Wesenstest positiv bestanden, ist damit nachgewiesen, dass der Hund nicht aggressiv ist.

Sie erhalten von mir ein Gutachten in zweifacher Ausfertigung - eine Ausfertigung für Sie und eine für die Behörde.

Mit diesem Gutachten gehen Sie nun zur Behörde und hier erhalten Sie die Erlaubnis, den Hund halten zu dürfen (da ja nun nachgewiesen ist, dass der Hund nicht aggressiv ist).

Dieses wird mit einem kleinen grünen Ausweis bescheinigt.

Und Sie zahlen nun den ganz normalen Steuersatz.

Der Hund ist damit auch Maulkorbbefreit.

 

Erst danach kann für diesen Hund - laut Behörde - die Gehorsamsprüfung gemacht werden.

 

Sollten Sie weitere Informationen wünschen, rufen Sie mich gern an oder schreiben mir eine email!!

B. Hünemörder   Fon: 0171 9363704

 

 

Ablauf Gehorsamsprüfung

 

Nachdem Sie Kontakt zu mir aufgenommen haben, bitte ich Sie mir einige Daten zu übermitteln.

Ich fülle dann die erforderlichen Papiere im vor hinein aus.

Wir vereinbaren einen Termin, zu dem ich Sie besuche.

Der Hund wird an zwei verschiedenen Orten getestet, wobei es mir hauptsächlich um die prompte Ausführung des Befehls "komm" geht, aber auch bei Sitz, Platz und Aus sollte er gehorchen.

Jeder, der mit dem Hund geht, muss gesondert eine Prüfung machen (Beispiel: wenn 2 Leute mit 2 Hunden gehen müssen wir 4 Prüfungen machen oder 3 Hunde mit 2 Leuten = 6 Prüfungen). Jede Beziehung Hund/Mensch wird gesondert getestet!

Danach erhalten Sie von mir einen kleinen gelben Ausweis und eine Bescheinigung über die Gehorsamsprüfung.

Den gelben Ausweis sollten Sie nun immer bei sich führen, damit Sie vor den Ordnungskräften nachweisen können, dass Sie bereits eine Prüfung abgelegt haben und diese somit nicht „extra Gebühren“ von Ihnen verlangen können.

Von mir wird dann an die Behörde gemeldet, dass Sie und Ihr Hund den Gehorsamstest bestanden haben und es werden die entsprechenden – von Ihnen an mich gezahlten - Gebühren von mir abgeführt.

Sie dürfen nun den Hund frei laufen lassen, außer:

- An einer höchsten 2 m langen geeigneten, insbesondere reißfesten Leine zu führen sind

·  Hunde, die bereits mehrfach Menschen oder Tiere verfolgt, anhaltend angebellt oder sie sonst erheblich belästigt haben,

·  läufige Hündinnen,

·  Hunde, die in

·        Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen oder anderen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr oder

·        bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen und Veranstaltungen mit großen Menschansammlungen

 mitgeführt werden,

·  Hunde, die in unmittelbarer Nähe von Schulen, Spielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen mitgeführt werden.

 

Weitergehende Regelungen über Anleinpflichten und Mitnahmeverbote, die sich aus dem Hundegesetz und anderen Rechtsvorschriften ergeben, bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere auch für die Anleinpflichten nach

·  der Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen vom 26. August 1975 (HmbGVBl. S. 154), zuletzt gändert am 5. Juli 2005 (HmbGVBl. S. 279),

(d.h. in Parks, Achten Sie auf die Beschilderung)

·  dem Landeswaldgesetz vom 13. März 1978 (HmbGVBl. S. 74), zuletzt geändert am 17. Dezember 2002 (HmbGVBl. S. 347, 353),

(im Wald bitte grundsätzlich auf den Wegen bleiben – Warum: meist wird Wild in harten Wintern zu sehr von Hunden gestresst, die sie aufstöbern!!!)

·  den auf Grund von §§ 15 bis 20 des Hamburgischen Naturschutzgesetzes in der Fassung vom 7. August 2001 (HmbGVBl. S. 281), zuletzt geändert am 20. April 2005 (HmbGVBl. S. 146) erlassenen Rechtsverordnungen,

·  dem Gesetz über den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer vom 9. April 1990 (HmbGVBl. S. 63, 64), geändert am 10. April 2001,

(natürlich in Naturschutzgebieten)

·  der Bestattungsverordnung  vom 20. Dezember 1988 (HmbGVBl. S. 303), zuletzt geändert am 12. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 379)

(auf Friedhöfen) und

·  dem Gesetz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Märkten und Volksfesten vom 6. März 1985 (HmbGVBl. S. 85)

 

Bei Nichtbeachtung der Regelungen können Bußgelder von bis zu 50.000 EUR verhängt werden. Dies können Sie auch im Bussgeldkatalog, Punkte 2.4 ff unter http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/bezirke/bussgeldkatalog,property=source.pdf nachlesen.

 

Sollten Sie weitere Informationen wünschen, rufen Sie mich gern an oder schreiben mir eine email!

 

Hunderegister

 

Ebenso werde ich Ihren Hund im Hunderegister anmelden, wenn Sie es wünschen.

Anmeldung hier (Strg+klicken um Link zu folgen): http://gateway.hamburg.de/HamburgGateway/FVP/Application/DienstEinstieg.aspx?fid=57

Sie können dies aber auch allein über das Internet tun.

Das Hunderegister hat den Vorteil, dass es ein zentraler Zugriff ist, wo Sie und ihr Hund sofort zugeordnet werden können, falls Sie sich einmal „verloren“ haben.

Außerdem hoffen wir, dass das Aussetzen von Hunden zurück geht, da die Hunde ja nun gechipt sind!

 

Sollten Sie weitere Informationen wünschen, rufen Sie mich gern an oder schreiben mir eine email!

B. Hünemörder  Fon: 0171 9363704